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AGB`s - Nötige Pflicht, im persönlichen Gespräch nur halb so wild!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

sho fotografie

Steffen Hofmann

Julie-Pöhler-Str. 8

74564 Crailsheim

 

I. Allgemeines

1.     Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

2.     Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

3.     Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

4.     Durch Wetterverhältnisse oder weitere äußere Einflüsse bedingte Bildeinflüsse unterliegen nicht dem Haftungsbereich des Fotografen.

5.     Das retuschieren von Personen oder Objekten, ebenso wie das herausschneiden oder hinzufügen von Personen oder Objekten ist nicht Gegenstand einer üblichen Bildbearbeitung. Zusätzliche Bearbeitungswünsche können zum Entgeltsatz des Fotografen nach Möglichkeit zusätzlich bestellt werden. Als übliche Bildbearbeitung gelten die Vorauswahl durch den Fotografen, die Anpassung der Lichtverhältnisse, das Zuschneiden, sowie das Nachschärfen der ausgewählten Bilder, kleine Detailarbeiten sowie stilistische Veränderungen der Bildstimmung - ggf. kleine Retuschen von Hautunreinheiten nach Ermessen des Fotografen.

6.     Sofern die bearbeiteten Bilder als „hochwertig bearbeitete Bilder“ im Vertrag deklariert sind erfolgt eine Einzelbearbeitung der Bilder im Ermessen des Fotografen, s. Punkt I. Allgemeines (3).

7.     Sofern keine verbindliche Bildanzahl vertraglich festgeschrieben ist stellt der Fotograf die durch ihn vorausgewählten Bilder zur Verfügung, die Bildanzahl obliegt hier der Verfügbarkeit hochwertiger Bilder und dem ermessen des Fotografen. In der Regel liefert sho fotografie bei Hochzeitsfotografie 25 Bilder je Stunde. Auf mehr Bilder besteht kein Anspruch sofern nicht gesondert vereinbart.

8.     Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Jedoch ist dies keine Reklamationsgrundlage.

9.     Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden, auch im Falle der Vereinbarung "alle Bilder" liegt es ausschließlich im Ermessen des Auftragnehmers welche Bilder ausgehändigt werden.

10.   Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Hierbei ist der Auftragnehmer stets bemüht diese während Zeiten zu nehmen, in denen eine Fotografie weniger sinnvoll ist, z.B. während der Speisezeiten der Gäste. Ab einer Fotografie von 5 Stunden und aufwärts ist dem sho Team eine warme Mahlzeit bereit zu stellen. Getränke sind über die gesamte Fotografieret zu stellen. 

11.   Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

12.   Das übliche Ausgabeformat der Bilddateien ist, soweit nicht anders und schriftlich vereinbart, immer im jpeg-Format.

 

II: Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1.     Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.

2.     Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Besitz- sowie Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist jedoch nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers, welcher der Urheber der Bilder ist. Eigentumsrechte werden nur für den privaten Gebrauch übertragen. Die eingeschränkten Eigentumsrechte sowie Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. Nutzungsrechte für eine kommerzielle Nutzung werden nur in schriftlicher, eindeutiger Form übertragen. Ein ohne die Zustimmung von sho fotografie kommerziell genutztes Bild z. B. für deutschlandweite Werbung wird mit einem Betrag in Höhe von 2.500,-€ für die kommerzielle Nutzung nachträglich in Rechnung gestellt sowie ggf. entstandene Schadens- und Verlustansprüche geltend gemacht.

3.     Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Sollte der Auftraggeber hier Einschränkungen wünschen, so ist dies mit dem Auftragnehmer zu besprechen und schriftlich festzuhalten. Durch eine Einschränkung der Werbung kann es zu einer Preisanpassung kommen. 

 

III. Honorare

1.     Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages entsteht eine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber der Abnahme der vereinbarten Bildmenge.

2.     Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist spätestens 10 Werktage nach dem vereinbarten Fotografie-Termin bar oder per Überweisung fällig, der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand. Die Bearbeitung der Bilder erfolgt erst nach Geldeingang. Die vereinbarte Lieferzeit gilt erst ab dem Tag des Geldeinganges. Rechnungsfristen sind in der Regel 5 Werktage.

3.     Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs wird eine Bearbeitungsgebühr von 49,-€ berechnet und das Honorar ist mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.     Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.

5.     Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

6.     Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7.     Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und Zustimmung des anwesenden Fotografen und eventueller Gehilfen wird  das zuvor vereinbarte Honorar anteilig um die kurzfristig hinzugebuchten Stunden erhöht, wenn nichts anderes vereinbart wurde. 

8.     Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so beginnt die vereinbarte Vertragsanwesenheit trotzdem mit der vereinbarten Uhrzeit.  sho Hochzeitsfotografie räumt ein vergünstigtes Ersatz-After-Wedding-Brautpaarshooting ein, sollte bei dem gebuchten Termin witterungsbedingt ein Brautpaarshooting nur schwer oder gar nicht möglich sein. 

9.     Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind bis 14 Tage vor Vertragstermin 50% des vereinbarten Honorars, ab 13 Tage und weniger 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Das Ausfallhonorar muss spätestens 10 Werktage nach Mitteilung über den Ausfall an den Auftragnehmer bar oder per Überweisung bezahlt werden. Eine Vereinbarung über einen gebuchten Termin ist durch die Zusage (Email, Schriftverkehr, mündlich) durch den Auftraggeber, sowie eine darauf folgende, und nicht innerhalb von 24h ausdrücklich widerrufene Buchungsbestätigung durch einen Vertreter von sho fotografie zustande gekommen. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Absage als Rücktritt vom Vertrag - auch wenn dieser noch nicht in Vertragsform schriftlich aufgelegt wurde - und es wird das Ausfallhonorar fällig.

10.   Eine Terminverschiebung kann nur bei beidseitiger Zustimmung des Auftraggebers und Auftragnehmers stattfinden. Eventuelle kosten für die vorherige Terminreservierung können hierbei anfallen. Der Auftragnehmer garantiert nicht für andere Termine als im Vertrag genannt verfügbar zu sein.  

11.   Übersteigt die An-und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 1,00 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

12.   Lieferung bei Hochzeitsfotografie. Die Lieferzeit für bearbeitete Bilder bei Aufträgen der Hochzeitsfotografie für Brautpaare beträgt mindestens 4 Wochen nach Geldeingang. Ein früherer Liefertermin ist stets unverbindlich und es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Die unverbindliche Lieferzeit beträgt in der Regel 4 - 6 Wochen. Eine längere Lieferzeit ist nicht ausgeschlossen.

13.   Der Ort für ein Shooting wird stets vom Auftraggeber gewählt. Eine andere Vorgehensweise ist vertraglich und schriftlich festzuhalten. Wenn Inhaber oder Besitzer sowie äußere Umstände oder Umstände höherer Gewalt den vom Auftraggeber gewählten Orten den Zutritt verweigert, verwehrt oder nicht möglich macht so ist dies kein Verschulden von sho fotografie bzw. des Auftragnehmers.

14.   sho fotografie darf alle Bilder stets für eigene Werbezwecke jeglicher Art verwenden. Ist dies nicht gewünscht so muss dies eindeutig vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Durch einen Widerspruch gegen diese Regelung können sich die angebotenen Preise deutlich um bis zu 50% erhöhen, was dann vom Auftragnehmer entsprechend kommuniziert und im Vertrag festgehalten wird. Ein nachträglicher Widerspruch führt zu einer nachträglichen Preisanpassung.

 

IV. Haftung

1.     Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

2.     Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3.     Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.

4.     Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

5.     Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Innerhalb dieser 14 Tage ist eine durch den Auftraggeber zum Anstoß gebrachte Korrekturschleife der Bilder, im Rahmen der üblichen Bildbearbeitungstätigkeiten, im Preis inklusive.

6.     Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

7.     Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

8.     Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen das "Recht am eigenen Bild" betreffend. Für eine Sicherstellung ist stets der Auftraggeber verantwortlich und haftbar.

9.     Für mutwillig oder fahrlässig beschädigtes oder zerstörtes Eigentum von sho fotografie während eines Auftrages haftet der Auftraggeber. Bei Hochzeitsfotografie haftet der Auftraggeber auch für Beschädigungen und Zerstörung durch seine Gäste oder Anwesende. 

 

V. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

VI. Datenschutz (nach DSVGO, 2018)
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Nach DSVGO erklären wir hiermit die rechtmäßige Speicherung aller Daten, welche für den Vertrag zu unseren Leistungen notwendig sind. Dazu gehören neben den beiden vollständigen Namen des Kunden auch die Anschrift, die Telefonnummer sowie die EMail-Adresse. Darüber hinaus der Ort der Fotografie sowie das Datum der Fotografie und eventuelle Nebenabsprachen. Diese Daten werden in Papierform abgelegt und in unserer internen PC-basierenden Ablage gespeichert.

Nach DSVGO erklären wir dass diese Daten nur auftragsbezogen und terminbezogen genutzt werden. Nach der Abarbeitung des Auftrages und endgültigem Abschluss verbleiben Restdaten im Kalender, Emails im Postfach für erledigte Nachrichten, sowie Briefverkehr bis zur endgültigen Vernichtung nach max. 18 Monaten.

Nach DSVGO erklären wir dass wir die gespeicherten Daten stets zweckmässig halten und nur die für die Ausführung des Auftrages benötigen Informationen sicherstellen.

Nach DSVGO weissen wir unsere Kunden darauf hin dass sämtliche DSVGO betreffenden Bildrechte Dritter in das Klärungsfeld des Auftraggebers fallen. 

Nach DSVGO erklären sich unsere Kunden bereit die Bildrechte von Personen welche im Rahmen des Auftrages fotografiert werden an uns abzutreten. Mit zustandekommen des Vertrages erfolgt diese Übertragung an sho fotografie. 

Für sämtliche weiteren Haftungen nach DSVGO die hier nicht geregelt sind haftet der Auftraggeber (siehe auch Punkt Haftung).

Wir erklären hiermit eindeutig dass jeder Kunde jederzeit die Möglichkeit hat bei sho fotografie seine gespeicherten Daten abzufragen und vollumfänglich darüber informiert zu werden.

 

VII. Schlussbestimmungen

1.     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

2.     Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.     Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Diese AGB gelten ab dem 01.10.2017. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.

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